GoBD
... steht für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Die Finanzverwaltung hat mit dieser Vorschrift festgelegt, in welcher Form Daten der Finanzbuchhaltung aufgezeichnet und aufbewahrt werden müssen. Insbesondere müssen alle digitalen Daten über die gesamte Aufbewahrungszeit lesbar und auswertbar sein. Haben Sie noch alle Dateien die Sie vor 10 Jahren erstellt haben und können Sie diese noch öffnen? Übrigens, aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Verfahrensdokumentation?